- nunmehr muss nur noch ein (statt bisher beide) Elternteil (e) in einem systemrelevanten Beruf tätig sein
- die Notbetreuung wird auf das Wochenende ausgedehnt
- die Notbetreuung wird (nur mit Ausnahme des Osterwochenendes) auch in den Ferien vorgehalten
- die Regelung gilt ab kommenden Montag, 23.03.2020
Bitte verwenden Sie das hier online gestellte Formular, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen/müssen. Bitte tragen Sie darauf Ihren Betreuungsbedarf ein (einschließlich Wochenenden).
Wenn Sie schon jetzt wissen, dass Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, würde ich mich vorab über eine Info über das Kontaktformular der Website freuen. Dies gilt vor allem für den Bedarf an Wochenenden. Bisherige Anträge und Bewilligungen zur Teilnahme behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie nicht sofort, sondern erst im Verlauf den nächsten Wochen Notbetreuungsbedarfe haben, melden Sie sich so rechtzeitig wie möglich bei mir, damit ich genügend Betreuungspersonal bereitstellen kann.
Ansonsten stehe ich Ihnen ab Montagmorgen (08:00 Uhr) mit Rat und Entscheidung zur Verfügung.
Achim Nöhles / Schulleiter