Liebe Eltern,
wenn Sie..
• Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
• Sozialhilfe nach dem SGB XII
• Wohngeld
• Kinderzuschlag oder
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
beziehen, sind berechtigt Anträge auf Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe (BUT) zu stellen. Es können z.B. Kosten für Mittagsverpflegung, Klassenfahrten, Lernförderung usw. übernommen werden.
Für die Beantragung reicht ein Anruf unter 0171-6256407 oder eine E-Mail an sroehlk@monheim.de. Bitte mit der Angabe ob der Antrag für das Jobcenter oder für das Sozialamt ist. Ich mache den Antrag dann fertig und gebe ihn Ihrem Kind in der Postmappe mit.
Nähere Informationen finden Sie im unten stehenden Flyer.
Flyer Bildung und Teilhabe Deutsch. Flyer Bildung und Teilhabe Arabisch
Flyer Bildung und Teilhabe Russisch Flyer Bildung und Teilhabe Ukrainisch
Flyer Bildung und Teilhabe Türkisch
Frau Röhlk kümmert sich um Familien, die sich Unterstützung wünschen!
Svenja Röhlk
Schulsozialarbeiterin
0171 6256407
02173-9514414