Notbetreuung - Teilnahmeberechtigung

Genauere Angaben „Ministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales“

Liebe Eltern,

inzwischen hat das „Ministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales“ die Gruppe derer genauer beschrieben, für die ab Mittwoch, den 18.03.2020 eine Notbetreuung in der Schule aufrechterhalten werden soll. Grundsätzlich gilt aber für ausnahmslos alle Eltern, zunächst alle sinnvollen privaten Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Anzahl der Kinder selbst in der Notbetreuung so gering wie möglich zu halten.

Wörtlich beschreibt das Ministerium die Teilnahmeberechtigten für die Notbetreuung wie folgt:

Schlüsselpersonen … sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung  und der zentralen Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

 Dazu zählen im Besonderen:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

 Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von der Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.“

Auch Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie alle weiteren Berufsgruppen, die zur Durchführung dieser Notbetreuungsmaßnahmen herangezogen werden, gehören zu dieser Personengruppe.

Wichtig:

Wir benötigen Ihre entsprechenden Anmeldungen für unsere Planungen sobald wie möglich über die Klassenleitungen.

Den Nachweis Ihres Arbeitgebers müssen Sie bis zum Beginn der Notbetreuung am kommenden Mittwoch vorlegen. Ansonsten sind wir gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken!

Wir müssen davon ausgehen, dass sich diese Regelung auch auf die Osterferien beziehen wird. Die bisher vorliegenden Anmeldungen für die Ferienbetreuung sind damit hinfällig.

Bei Fragen: Kontaktieren Sie die Schule bitte per eMail bzw. über das Kontaktformular, da ich davon ausgehen, dass die Telefonleitungen in der Schule morgen früh überlastet sein werden.  

Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam mit Geduld und Gelassenheit und etwas Humor die Situation meistern werden.

Irbit Ludwig
Rektorin

Hier finden Sie Informationen

vom Ministerium für Gesundheit und Soziales: [extern]https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-stellt-massnahmenpaket-zur-eindaemmung-der-coronavirus

vom MInisterium für Kinder, Familie...: [extern]https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung

Interessante Infos liefert der WDR in der Mediathek: [extern]https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-aktuelle-stunde---720.htm

 

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